Sehr geehrte Frau Bader, im August 2015 kam unser erstes Kind zur Welt und ich habe für 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ab Mai 2016 arbeite ich nun wieder geringfügig, während der Elternzeit. Im Mai 2017 kommt nun unser zweites Kind zur Welt. Ich werde die Elternzeit von Kind 1 mit Beginn des Mutterschutzes von Kind 2 beenden. Mir stellt sich nun die Frage wie der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes berechnet wir. Wie bei Kind 1 aufgrund der Vollzeitbeschäftigung vor der Geburt vom ersten Kind? Vielen Dank vorab.
von zens16 am 27.11.2016, 15:12