Berechnung Lohnfortzahlung bei Berufsverbot mit vorheriger Elternteilzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung Lohnfortzahlung bei Berufsverbot mit vorheriger Elternteilzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger und habe von meinem Frauenarzt nun ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilt bekommen. Ich habe die 3 Monate vor Schwangerschaftsbeginn in Elternteilzeit gearbeitet. Ich arbeite seit zwei Monaten wieder Vollzeit und wollte das vor dem Mutterschutz nicht reduzieren. Werden trotzdem diese Teilzeitmonate als Berechnungsgrundlage für die Lohnfortzahlung während des Berufsverbotes genommen? Mit freundlichen Grüßen

von RundeSache am 30.03.2020, 17:50



Antwort auf: Berechnung Lohnfortzahlung bei Berufsverbot mit vorheriger Elternteilzeit

Hallo, nein, Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekommen würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.03.2020



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