Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger und habe von meinem Frauenarzt nun ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilt bekommen. Ich habe die 3 Monate vor Schwangerschaftsbeginn in Elternteilzeit gearbeitet. Ich arbeite seit zwei Monaten wieder Vollzeit und wollte das vor dem Mutterschutz nicht reduzieren. Werden trotzdem diese Teilzeitmonate als Berechnungsgrundlage für die Lohnfortzahlung während des Berufsverbotes genommen? Mit freundlichen Grüßen
von RundeSache am 30.03.2020, 17:50