Hallo Frau Bader, kurz der Sachverhalt: ich war bei meinem Noch-Mann im Ausland in seiner dortigen Firma beschäftigt (korrekt angemeldet) Er hat Beiträge an die dortige Rentenstelle (AHV) abgeführt, aber nach der Trennung zu wenig und ohne jeden Bezug zu meinem Arbeitsvertrag. BASIS für das Kindergeld ist in der Schweiz, dass man eine gewisse Mindestsumme an die AHV abführt, sonst ist man nicht zum Bezug der Familienzulage/Kindergeld berechtigt. Es geht hier um den Kindergeldbezug von über einem Jahr. Ich versuchte das schon über Betreibungen, die Deutsche Rentenversicherung, habe Konsulat und Botschaft um Hilfe gebeten und komme einfach nciht mehr weiter. Gibt es eine Beratungsstelle, die sich mit ausländischen Rentenbezügen auskennt und die ich kontaktieren könnte? Ohne die AHV bekommt mein Sohn das Kindergeld nicht, da sind die stur. Haben Sie noch eine Idee für mich ? Vielen DAnk für Ihre Mühe und viele Grüße Heike
von HeikeB1969 am 21.10.2013, 14:30