Muss ich eigentlich den Vermieter von der Geburt meines Kindes unterrichten, ihm also mitteilen, dass jetzt drei Personen die Wohnung nutzen? Ich habe damit keine Probleme, aber ich würde gern wissen, ob das notwendig ist und ob es dadurch zu einer Mieterhöhung (zumindest der Betriebskostenpauschale) kommen kann.
Vielen Dank und viele Grüße
Anke
Mitglied inaktiv - 17.11.2000, 12:18
Antwort auf:
Benachrichtigung des Vermieters bei Geburt des Kindes
Liebe Anke,
mitteilen müssen Sie es auf jeden Fall, es stellt aber keine Kündigungsgrund für den Vermieter dar.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.11.2000
Antwort auf:
Benachrichtigung des Vermieters bei Geburt des Kindes
Hai, Anke...
bin mir nicht 100%ig sicher, aber soweit es mir bekannt ist, mußt du dem Vermieter mitteilen wenn sich über einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen zusätzliche Personen dauerhaft in deiner Wohnung aufhalten.
Je nach Umlageschlüssel kann sich dann z.B. dein Anteil an den Nebenkosten und Umlagen erhöhen (mehr Wasser, Heizung, Müll, etc.). Allerdings würde das ja nur in den Bereichen zutreffen, die auf einen personenbezogenen Umlageschlüssel zugreifen. Wenn die Nebenkosten nach Wohnungsgröße berechnet werden (wie bei uns, z.B.) dürfen sich diese Kosten eigentlich nicht erhöhen - außer der Vermieter baut extra für euch noch an!!! ;-))
Mitteilen mußt es auf jeden Fall, da der Vermieter ein Anrecht darauf hat, informiert zu sein, wer denn nun in seinem Hause haust.
LG
Vanessa
Mitglied inaktiv - 17.11.2000, 20:16