Frage: Bemessungszeitraum Elterngeld

Hallo Frau Bader, Ich hatte ein Kleingewerbe angemeldet. Meine letzten Einkünfte waren 2016-es tauchen 33€ als Einkünfte im Steuerbescheid für 2016 auf. Seitdem hatte ich weder Einnahmen noch Ausgaben. Ich habe das Gewerbe Anfang 2018 abgemeldet. Im Steuerbescheid 2017 taucht als Einkünfte 0€ auf-weder Einnahmen noch Ausgaben habe ich geltend gemacht. Mein Elterngeld wurde aus dem vermeintlichem Geschäftsjahr 2017 errechnet, was mich schlechter stellt, da ich in den direkten 12 Monaten vor Geburt meiner Tochter mehr verdient habe. Gibt es eine Möglichkeit, den Bemessungszeitraum auf die 12 Monate vor der Geburt zu verlegen? Gibt es die Möglichkeit, diese “Einkünfte 0€ aus selbstständiger Arbeit“ aus dem Steuerbescheid zu bekommen? Lieben Dank!

von Ohha am 25.09.2018, 23:03



Antwort auf: Bemessungszeitraum Elterngeld

Hallo, geht leider nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.09.2018



Antwort auf: Bemessungszeitraum Elterngeld

Ich weiß nicht, ob oder wie man gegen den Steuerbescheid vorgehen kann, damit das entfernt wird, aber solange es im Steuerbescheid auftaucht muss die Elterngeldstelle das Elterngeld aus dem Jahr 2017 berechnen, egal ob du 0 EUR Einkünfte hattest oder sogar einen Verlust. Das hat auch das Bundessozialgericht so entschieden, da gibt es weder Ermessen noch Ausnahmen.

von Dojii am 26.09.2018, 07:57



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