Befristeter Arbeitsvertrag und Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Befristeter Arbeitsvertrag und Mutterschutz

Hallo liebe Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Ich bin in der Filmbranche tätig, und so wechseln sich befristete Arbeitsverträge und dazwischen der Gang zum Arbeitsamt ab. Jetzt soll Mitte Januar mein Baby auf die Welt kommen, und ich ab Anfang Dezember in den Mutterschutz. Ein Herr von der Krankenkasse hat mir mitgeteilt, dass es besser wäre, ich wäre vor der Mutterschutzzeit beim Arbeitsamt gemeldet, dann bekäme ich von der Krankenkasse das gesamte Mutterschutzgeld. Sollte ich aber bis zum letzten Tag vor dem Mutterschutz arbeiten (mit einem bis zu diesem Tag befristeten Vertrag), dann könnte es sein, dass ich den Anspruch auf Mutterschutzgeld von der Krankenkasse verliere, falls mein Baby später als zum errechneten Geburtstermin auf die Welt käme. Die Folgen dieser Aussage für mich wären, dass ich wohl noch ein Filmprojekt machen könnte, ein mögliches zweites dann gar nicht mehr machen könnte, da es eventuell bis zur Mutterschutzzeit gehen würde. Da wäre für mich dann sozusagen das Risiko, dass ich nicht mehr krankenversichert wäre, und auch kein Mutterschutzgeld von der Krankenkasse bekommen würde. Ich hätte aber durch das Absagen des zweiten Projektes finanzielle Nachteile, und vom Arbeitsamt aus dürfte ich ja gar keine Arbeit absagen. Jetzt stecke ich in einer Zwickmühle, was ich nun machen soll. Ich hoffe, Sie können mir einen Tip in dieser Angelegenheit geben, und ob diese Auskunft der Krankenkasse tatsächlich seine Richtigkeit hat. Vielen Dank Ute Kröniger

Mitglied inaktiv - 25.08.2004, 13:18



Antwort auf: Befristeter Arbeitsvertrag und Mutterschutz

Hallo, ich verstehe nicht, was er meint. WEnn Sie kündigen, werden Sie gesperrt. Wenn Sie ienfach kein neues Projekt machen, bekommen Sie doch die gesamte Zeit nur Arbeitslosengeld. Sie bekommen das Mutterschaftsgeld dann in Höhe des Arbeitslosengeldes. Arbeitslosengeld ist doch nur 60/65 % des lezten Lohnes (eine Rechner für Arbeitslosengeld findet man bei: http://www.arbeitsagentur.de/vam/;jsessionid=Ahk51S3hPkpt80KAvSDYO4lkZeIJfXJ3LnwWYd51W7xU2Qwh0Anq!1153815596?content=/content/supertemplates/Content.jsp&docId=41359&contentSuche=y&keyword=Arbeitslosengeld). Wenn Sie arbeiten, bekommen Sie 100 %. Wenn der Vertrag dann endet, bekommen Sie 100 %, wenn Sie schom im Mutterschutz sind und nur 60/65 %, wenn Sie arbeitslos sind. # Die Ausage ist demnach nicht richtig. Oder ich verstehe einfach nicht, was er meint. Er soll das mal näher erklären. Gruß, NB Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.08.2004



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