Hallo,
mein Erziehungsurlaub endet im Februar 2003. Da ich zu diesem Zeitpunkt noch keinen Kindergartenplatz habe, muß ich meine Stelle nun kündigen. Wann muß ich meinem Arbeitgeber mitteilen, daß ich nicht mehr zurückkommen werde (habe irgendwo gelesen 6 Monate vorher..?)? Danke für Ihre Rückantwort.
Gruß Gaby
Mitglied inaktiv - 21.08.2002, 14:02
Antwort auf:
Beendigung des Erziehungsurlaubes - Kündigung
Liebe Gaby,
Grundsätzlich können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
während der Elternzeit unter Einhaltung der
gesetzlichen, tariflichen oder vertraglich vereinbarten
Kündigungsfristen kündigen. Falls sie zum Ende der
Elternzeit kündigen wollen, ist nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz
eine Sonderkündigungsfrist von drei
Monaten einzuhalten.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2002