guten abend frau bader,
wenn ich dieses jahr in elternzeit gehen würde und elterngelb bekommen würde, dann müsste sich dies so ungefähr auf 800 euro belaufen.
soweit ich weiß, wird das gehalt des partners dabei auch mit in betracht gezogen.
wo liegt da die obergrenze (brutto oder netto).
wenn ich mal davon ausgehe, dass ich berechtigt bin elterngeld zu beziehen und zusätzlich auf 400 euro basis arbeiten gehen wollte, werden mir diese 400 euro dann vom elterngeld abgezogen?
wie würde es dagegen aussehen, wenn mein partner zu viel verdient, würde ich dann gar kein elterngeld bekommen, oder dann nur den mindestsatz von 300 euro?
und könnte ich mir dan in diesem fall ohne weitere abzüge 400 euro dazuverdienen?
vielen lieben dank für ihre hilfe.
viele grüße und noch einen schönen abend.
b.
Mitglied inaktiv - 09.01.2008, 18:47
Antwort auf:
bedingungen fürs elterngeld
Hallo,
das Gehalt des Partners ist unrelevant - Teilzeit wird aber angerechnet. Schauen Sie doch mal bei dem Rechner für EG bei www.bmfsfj.de
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2008
Antwort auf:
bedingungen fürs elterngeld
Du bekommst 67% vom durchschnitt der letzten 12 monate als elterngeld. das gehalt deines partner wird nicht in betracht gezogen (war früher beim erziehungsgeld so), außer er nimmt elternzeit, dann bekommt er auch 67% vom durchschnitt der letzten 12 monate.
wenn du arbeiten solltest, während des bezuges vom elterngeld dann wird das elterngeld so berechnet:
durchschnitt vor elternzeit- durchschnitt während der elternzeit (in deinem geschilderten fall 400euro) = 67% bekommst du als elterngeld, wenn es weniger als 300 euro sein sollten, dann steht dir der mindestsatz von 300 euro zu.
Mitglied inaktiv - 10.01.2008, 09:26