Guten Tag, es heißt ja, dass man sich bzgl Elternzeit auf zwei Jahre festlegen muss. Gilt das allgemein oder ist das auf ein Kind bezogen? Erklärung: ich habe noch Elternzeit von Geschwistern über. Nach der Geburt von Kind drei möchte ich ein Jahr Elternzeit vom dritten Kind nehmen und dann noch Elternzeit vom älterne Kind dran hängen, da diese sonst am 8. Geburtstag verfällt. Danach würde ich ggf weitere Elternzeit (vom mittleren Kind) dran hängen, aber in Teilzeit arbeiten wollen. Wie weit muss ich den Antrag nach Geburt einreichen? Muss ich auch schon das zweite Jahr beantragen, auch wenn das zweite Jahr Elternzeit von einem anderen Kind sein würde? Danke
von 85kathali am 18.02.2019, 21:30