Sehr geehrte Frau Dr. Bader,
nächstes Jahr bekommen wir unser erstes Kind.
Ich bin freiwillig gesetzlich versichert, mein Partner (wir sind nicht verheiratet) ist privat versichert. Er verdient mehr.
Muss das Baby dann privat versichert werden oder gilt das nur bei Eheleuten? Kann ich das Baby über mich freiwillig gesetzlich versichern? Ist das dann beitragsfrei?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort und noch ein gesegnetes Weihnachtsfest.
Happily
von
Happily
am 25.12.2017, 13:38
Antwort auf:
Baby krankenversichern - gesetzlich vs. privat
Hallo,
ohne Ehe kann msn wählen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.12.2017
Antwort auf:
Baby krankenversichern - gesetzlich vs. privat
Uns ging es ähnlich. Wenn man nicht verheiratet (oder verpartnert) ist, gilt man bei der Krankenkasse als alleinstehend und kann sein Kind beitragsfrei gesetzlich familienversichern. Privat geht auch, wenn man will.
Erst ab einer Hochzeit wird überprüft, ob der privat versicherte Partner mit seinem Einkommen über der Grenze liegt und dann muss man sich ggf entdcheiden, was man für welche Versicherung zahlen will.
von
85kathali
am 25.12.2017, 23:35
Antwort auf:
Baby krankenversichern - gesetzlich vs. privat
Die reste Antwort ist korrekt.
Ich habe damals meine beiden Kinder beim Vater (unverh.) mitversichert, ich selbst war privat und besser verdienend (über JAEG).
Dies geht nur bei unverheirateten Eltern.
Gruss
D
von
desireekk
am 26.12.2017, 17:26
Antwort auf:
Baby krankenversichern - gesetzlich vs. privat
Nein, ganz so ist es nicht. Auch verheiratet können ihre Kinder gesetzlich versichern, wenn einer ges. und einer pri. versichert ist. Allerdings müssen dann Einkommensgrenzen eingehalten werden.
von
sneram
am 09.02.2018, 12:18