Hallo Frau Bader,
mein Sohn wird warscheinlich, wegen eienr Prügelei, von der Klassenfahrt im mai ausgeschlossen werden. Laut seines Klassenlehrers bekomme ich dann auch die bereits gezahlten Kosten in Höhe von 250,00€ nicht zurück, da es ja keine Krankheit sei sondern eine schulische Sanktion. Ist das so rechtens? Habe ich das Geld jetzt wirklich für umsonst bezahlt. 250,00€ sind für uns eine Menge Geld.
Danke für Ihre Mühe!
von
Julisa
am 10.03.2013, 21:09
Antwort auf:
Auschluß Klassenfahrt
Hallo,
das kommt darauf an, wofür die 250 e sind. Wenn seine Verpflegung dabei, entfällt diese ja und muss zurückgezahlt werden.
Ansonsten muss es schon eine krasse Prügelei gewesen sein, damit ausgeschlossen wird.
Das würde ich mal von einem Kollegen vor Ort prüfen lassen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.03.2013
Antwort auf:
Auschluß Klassenfahrt
Wenn er so einen bockmist gebaut hat, daß er ausgeschlossen wird, dann denke ich soll das geld auch gezahlt werden. So eine klassenfahrt wird ja auf die gesamtscülerzahl umgelegt ..
Habt ihr denn eine reiserücktrittsversicherung?
von
peekaboo
am 10.03.2013, 21:45