Guten Tag,
ich habe einige Fragen an sie.
Ich schildere kurz mein Problem.
Ich war bis Ende August in Elternzeit. Aufgrund der Erkrankung meines Mannes habe ich mir eine neue Arbeitsstelle gesucht,wo ich Kinder,Haushalt und Job besser unter einen Hut bekomme,da mein Mann für längere Zeit ausfällt.
Daraufhin habe ich zum Quartalsende September gekündigt. Steht in meinem Arbeitsvertrag und dazu noch 3 Monate Frist. Ich hatte noch Resturlaub von 28 Tagen diese habe ich jetzt im September und Oktober.Dann fahren wir zur Familienkur.Dann wäre ich bis Ende des Jahres dort arbeiten gegangen und ab Januar beim neuen AG.jetzt möchte der alte AG einen Aufhebungsvertrag. Ich wollte einen nach Resturlaub.wollten sie aber nicht,aber jetzt durch Kur schon. Beim neuen AG kann ich frühesten Dez.anfangen.alter AG möchte aber das Aufhebungsvertrag zum 14.11. Nach all meinen Urlaubsansprüchen von diesem Jahr. Nun weiß ich nicht, ob Kur sich verlängert, dann hängen sich die Tage ja hinten ran. Und ich wäre dann arbeitslos. Daraufhin würde alter AG Aufhebungsvertrag zum 30.11. machen. Mit der Bedingung,dass ich dann unbezahlte Freistellung nehme.
Nun meine Fragen...
wie verfallen die Resturlaubsansprüche von 11 Tagen nicht? Ich soll Antrag stellen für 15.11.-30.11 unbezahlte Freistellung.Falls Kur sich verlängert, dann wäre Freistellung von 22.11.-30.11.2019.alter Arbeitgeber meinte mit neuen Antrag,kann ich dann die Restlichen Tage trotzdem ran hängen. Kann er diesen nicht einfach ablehnen? Da der 1.Zeitraum vom 15.11-30.11.gilt? Den Aufhebungsvertrag darf ich aufgrund Datenschutz nicht per Post bekommen....auf was muss ich achten bei dem Vertrag? Ich komme mir etwas verarscht vor. Vorher wo ich wollte ging es nicht und auf einmal doch.nach ihren Regeln. Der Vertrag soll unbedingt vor Kur gemacht werden. Könnte man doch auch danach oder? Wie könnte man das Problem noch lösen? Sind 11 Tage um die es geht. Und falls wir die Möglichkeit haben einer Verlängerung nehmen wir diese gerne in Anspruch. Sie üben jetzt ganz schön Druck aus. Und die vielen Anträge. ...
Liebe Grüße
Silver 25
von
silver25
am 19.09.2019, 15:29
Antwort auf:
Aufhebungvertrag,unbezahlte Freistellung?
Hallo,
bitte die Hinweise lesen und allgemeiner fragen!
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2019
Antwort auf:
Aufhebungvertrag,unbezahlte Freistellung?
Du hast nicht einen einzigen Vorteil davon - nur Nachteile. Wenn Dein AG meint, Dich dazu drängen zu müssen, dann soll er Dir auch irgendwas dafür anbieten!
Ich verstehe Deinen AG - er will Dich nicht ein paar Wochen beschäftigen und bezahlen, davon hat er wahrscheinlich nix. Aber so geht es auch nicht.
Wenn schon Freistellung bis Ende November, dann bezahlt. Alles andere wäre für mich keine Option. Du sitzt doch am längeren Hebel derzeit: Wenn Du nicht unterschreibst, muß er Dich irgendwie bis Ende Dezember beschäftigen (und bezahlen!) - und Anfang Januar fängst Du ganz locker-flockig Deinen neuen Job an. So ist das jetzt geplant und scheinbar auch für Dich organisierbar. Daß Dein AG das doof findet, kann Dir egal sein.
Ich würde an Deiner Stelle ein Angebot machen: Bezahlte Freistellung bis Ende November und ein Aufhebungsvertrag zu dem Termin. Das kann er annehmen, oder er läßt es - dann schlägst Du nach der Kur auf und reißt die paar Wochen noch ab.
Und wieso sollte ein Aufhebungsvertrag nicht mit der Post geschickt werden können? So ein bodenloser Unsinn! Wenn er ganz genau sein will (was er nicht muß, zumindest nicht aus Datenschutzgründen), dann kann er ihn ja als Einschreiben schicken.
von
Strudelteigteilchen
am 19.09.2019, 15:47
Antwort auf:
Aufhebungvertrag,unbezahlte Freistellung?
Hallo,
Ich sehe auch keine Vorteile für dich.
Wie bist du in der Zeit zwischen den Arbeitsverträgen krankenversichert?
Über deinen Mann?
Das habe ich auch noch nicht gehört, dass der Vertrag nicht per Post gesendet wird. Möchte der AG nicht, dass du den prüfen lassen kannst?
Welchen Vorteil siehst du in dem Aufhebungsvertrag für dich?
Es gibt doch keinen, außer, dass du nach der Kur nicht arbeiten müsstest.
Eine Sperre beim Arbeitslosengeld würdest du meines Wissens nach auch bekommen, da du selbst dem Auflösungsvertrag zugestimmt hast.
Oder würde der AG dir eine Abfindung bieten?
Ich würde nicht unterschreiben.
LG luvi
von
luvi
am 19.09.2019, 22:17