Aufhebungvertrag,unbezahlte Freistellung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufhebungvertrag,unbezahlte Freistellung?

Guten Tag, ich habe einige Fragen an sie. Ich schildere kurz mein Problem. Ich war bis Ende August in Elternzeit. Aufgrund der Erkrankung meines Mannes habe ich mir eine neue Arbeitsstelle gesucht,wo ich Kinder,Haushalt und Job besser unter einen Hut bekomme,da mein Mann für längere Zeit ausfällt. Daraufhin habe ich zum Quartalsende September gekündigt. Steht in meinem Arbeitsvertrag und dazu noch 3 Monate Frist. Ich hatte noch Resturlaub von 28 Tagen diese habe ich jetzt im September und Oktober.Dann fahren wir zur Familienkur.Dann wäre ich bis Ende des Jahres dort arbeiten gegangen und ab Januar beim neuen AG.jetzt möchte der alte AG einen Aufhebungsvertrag. Ich wollte einen nach Resturlaub.wollten sie aber nicht,aber jetzt durch Kur schon. Beim neuen AG kann ich frühesten Dez.anfangen.alter AG möchte aber das Aufhebungsvertrag zum 14.11. Nach all meinen Urlaubsansprüchen von diesem Jahr. Nun weiß ich nicht, ob Kur sich verlängert, dann hängen sich die Tage ja hinten ran. Und ich wäre dann arbeitslos. Daraufhin würde alter AG Aufhebungsvertrag zum 30.11. machen. Mit der Bedingung,dass ich dann unbezahlte Freistellung nehme. Nun meine Fragen... wie verfallen die Resturlaubsansprüche von 11 Tagen nicht? Ich soll Antrag stellen für 15.11.-30.11 unbezahlte Freistellung.Falls Kur sich verlängert, dann wäre Freistellung von 22.11.-30.11.2019.alter Arbeitgeber meinte mit neuen Antrag,kann ich dann die Restlichen Tage trotzdem ran hängen. Kann er diesen nicht einfach ablehnen? Da der 1.Zeitraum vom 15.11-30.11.gilt? Den Aufhebungsvertrag darf ich aufgrund Datenschutz nicht per Post bekommen....auf was muss ich achten bei dem Vertrag? Ich komme mir etwas verarscht vor. Vorher wo ich wollte ging es nicht und auf einmal doch.nach ihren Regeln. Der Vertrag soll unbedingt vor Kur gemacht werden. Könnte man doch auch danach oder? Wie könnte man das Problem noch lösen? Sind 11 Tage um die es geht. Und falls wir die Möglichkeit haben einer Verlängerung nehmen wir diese gerne in Anspruch. Sie üben jetzt ganz schön Druck aus. Und die vielen Anträge. ... Liebe Grüße Silver 25

von silver25 am 19.09.2019, 15:29



Antwort auf: Aufhebungvertrag,unbezahlte Freistellung?

Hallo, bitte die Hinweise lesen und allgemeiner fragen! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.09.2019



Antwort auf: Aufhebungvertrag,unbezahlte Freistellung?

Du hast nicht einen einzigen Vorteil davon - nur Nachteile. Wenn Dein AG meint, Dich dazu drängen zu müssen, dann soll er Dir auch irgendwas dafür anbieten! Ich verstehe Deinen AG - er will Dich nicht ein paar Wochen beschäftigen und bezahlen, davon hat er wahrscheinlich nix. Aber so geht es auch nicht. Wenn schon Freistellung bis Ende November, dann bezahlt. Alles andere wäre für mich keine Option. Du sitzt doch am längeren Hebel derzeit: Wenn Du nicht unterschreibst, muß er Dich irgendwie bis Ende Dezember beschäftigen (und bezahlen!) - und Anfang Januar fängst Du ganz locker-flockig Deinen neuen Job an. So ist das jetzt geplant und scheinbar auch für Dich organisierbar. Daß Dein AG das doof findet, kann Dir egal sein. Ich würde an Deiner Stelle ein Angebot machen: Bezahlte Freistellung bis Ende November und ein Aufhebungsvertrag zu dem Termin. Das kann er annehmen, oder er läßt es - dann schlägst Du nach der Kur auf und reißt die paar Wochen noch ab. Und wieso sollte ein Aufhebungsvertrag nicht mit der Post geschickt werden können? So ein bodenloser Unsinn! Wenn er ganz genau sein will (was er nicht muß, zumindest nicht aus Datenschutzgründen), dann kann er ihn ja als Einschreiben schicken.

von Strudelteigteilchen am 19.09.2019, 15:47



Antwort auf: Aufhebungvertrag,unbezahlte Freistellung?

Hallo, Ich sehe auch keine Vorteile für dich. Wie bist du in der Zeit zwischen den Arbeitsverträgen krankenversichert? Über deinen Mann? Das habe ich auch noch nicht gehört, dass der Vertrag nicht per Post gesendet wird. Möchte der AG nicht, dass du den prüfen lassen kannst? Welchen Vorteil siehst du in dem Aufhebungsvertrag für dich? Es gibt doch keinen, außer, dass du nach der Kur nicht arbeiten müsstest. Eine Sperre beim Arbeitslosengeld würdest du meines Wissens nach auch bekommen, da du selbst dem Auflösungsvertrag zugestimmt hast. Oder würde der AG dir eine Abfindung bieten? Ich würde nicht unterschreiben. LG luvi

von luvi am 19.09.2019, 22:17



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Freistellung Begleitung des Kindes beim stationären Krankenhausaufenthalt

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde meine Tochter demnächst bei einem stationären KH-Aufenthalt begleiten. Meine Krankenkasse hat mir mitgeteilt, dass man in so einem Fall keine Kind-Kranktage nehmen kann. In der Regel stellen Firmen das begleitende Elternteil unbezahlt frei und der Verdienstausfall wird durch die Krankenkasse des Kindes gezahl...


Verweigerung Freistellung

Guten Tag, mein Arbeitgeber verweigert die Freistellung für einen Klinikaufenthalt mit meiner Tochter (4 Jahre), bei der ich als medizinisch notwendige Begleitperson mit aufgenommen werden muss. Der Aufenthalt wurde von Juni auf Mai verschoben und mein Arbeitgeber sagt, ich müsse dort arbeiten gehen und kann den Aufenthalt nicht wahrnehmen. Ist die...


Verweigerung Freistellung

Guten Tag, mein Arbeitgeber verweigert die Freistellung für einen Klinikaufenthalt mit meiner Tochter (4 Jahre), bei der ich als medizinisch notwendige Begleitperson mit aufgenommen werden muss. Der Aufenthalt wurde von Juni auf Mai verschoben und mein Arbeitgeber sagt, ich müsse im Mai wie geplant arbeiten gehen und kann den Aufenthalt in diesem...


Elternzeit, Elternteilzeit, Freistellung und Nebenjob

Hallo Frau Bader, ich bin gerade etwas ratlos, vielleicht können Sie mir helfen. Mein Kind ist jetzt 14 Monate alt, ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen und seit Sommer in Elternteilzeit mit 30h/Woche gearbeitet. Jetzt versucht mein AG, mich verhaltensbedingt zu kündigen (die entsprechende Behörde prüft die Zulässigkeit der Kündigung gerade), ha...


Teilzeit in Elternzeit erneute Freistellung

Guten Tag Frau Bader, Ich habe um Juli 2020 Zwillinge entbunden. Habe bis 2026 Elternzeit beantragt und arbeite seit Juli 2022 bereits wieder in Teilzeit. Nun möchten wir umziehen und da wir vermutlich keinen Kindergarten Platz bekommen, möchte ich mich gerne ab Juli wieder Freistellen lassen. Ist dies möglich? Gibt es bestimmte Fristen oder k...


Freistellung für Arzttermin in Schwangerschaft - gesetzl. Grundlage, Nachweis...

Ich habe gelesen, der Arbeitgeber müsse für Schwangerschafts-bedingte Arzttermine, die sich nur innerhalb der Arbeitszeit realisieren lassen, freistellen und dürfe nicht verlangen, daß die Zeit nachgearbeitet wird. Stimmt das - und was ist ggf. die gesetzliche Grundlage dafür? Und wie muß dem Arbeitgeber (wem? wohl der Personalabteilung?) nachge...


Bezahlte Freistellung ab 2024 für zwei Wochen

Guten Tag Frau Bader, ist das Gesetz durch, dass der Vater oder eine andere Person ab 2024 ab Geburt des Kindes für 2 Wochen von der Arbeit mit Entgelt freigestellt wird? Wenn nein, wann kann man damit rechnen ? Vielen Dank


Freistellung des Partners?

Gute Tag Frau Bader Ich weiß nicht ob sie mir weiterhelfen können ich frage einfach mal Ich befinde mich in der 9+4 ssw habe seit Wochen Blutungen und ein Kind mit 6 Jahren noch mein Partner ist Berufs tätig und nur abends zuhause gibt es gesetzliche Regelungen wo der Partner zuhause freigestellt werden kann um sich ums Kind und Haushalt zu...


Haushaltshilfe/ Freistellung

Hallo, Meine EP muss sich einer grösseren OP unterziehen und kann dann für einige Wochen die Kinder und den Haushalt nicht versorgen. Habe ich ein Anrecht mich für diese Zeit von der Arbeit freistellen zu lassen? Ich habe gelesen dass die Krankenkasse dann einen Teil des Lohns ersetzt. 


Kinderkrankengeld und unbezahlte Freistellung trotz vorheriger Arbeit

Guten Tag,  ich sollte diese Frage nochmal stellen:  ich hätte deine eine Frage: Ich bekam während der Arbeit einen Anruf aus der Kita: mein Kind ist krank.   Ich verlasse daraufhin die Arbeit und fahre mit meinem Kind zum Arzt.  Dieser stellte mir eine "Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld für die Erkrankung eines Kinde...