Der Vater meiner Tochter (5) und ich waren unverheiratet und sind nun seit 2 Jahren getrennt, wir haben das gemeinsame Sorgerecht.Unsere Tochter hat ihren Wohnsitz bei mir, aber auch bei ihrem Vater ein Kinderzimmer, sie sieht ihn regelmäßig jedes 2. Wochenende und noch einen Nachmittag in der Woche. Habe ich automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, weil sie ihren Wohnsitz bei mir hat, oder wird dieses nur durchs Gericht festgelegt? Was genau beinhaltet das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Was bitte heißt genau "Lebensmittelpunkt"? Befindet der sich automatisch dort, wo das Kind die meiste Zeit ist? Und was genau bedeutet "alleinerziehend" (falls das überhaupt ein rechtlicher Begriff ist? Der Vater meiner Tochter behauptet immer, ich sei gar nicht alleinerziehend. Ich habe bezüglich o. g. Fragen schon einige Recherchen hinter mir, aber keine eideutigen u. verbindliche Antworten finden können. Danke im Voraus, Georgia
Mitglied inaktiv - 13.04.2005, 15:30