Hallo Frau Bader,
ich arbeite seit 8 Jahren in einem Unternehmen. 2006 bekam ich ein Kind, danach arbeitete ich ein halbes Jahr im Home-Office, seitdem wieder Teilzeit mit 20 Stunden im Büro. Gehören Angaben wie Homeoffice, Teilzeit in ein Arbeitszeugnis (Zwischenzeugnis) oder erwähnt man das gar nicht?
Danke!
Viele Grüße, Rike
Mitglied inaktiv - 09.08.2008, 07:22
Antwort auf:
Arbeitszeugnis
Hallo,
Bei Teilzeit-Mitarbeitern, deren Arbeitszeitvolumen erheblich unter der Vollzeit liegt, ist der Teilzeitstatus zu erwähnen, da nur so ein richtiges Bild vom Umfang der Berufserfahrung entsteht. Beispiel: Frau X war bei uns im Umfange von 25 Stunden wöchentlich tätig.
Gleiches gilt für homeoffice.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.08.2008