Hallo Frau Bader!! Ich hab mal eine Frage zum Arbeitsvertrag. Ich bin seit 15 Jahren in der Firma und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Elternzeit habe ich beantragt bis zum 16.09.2011 - mein Sohn ist am 15.09.2010 geboren. Da ich für die Inventur Im Dezember und Januar ein paar Stunden arbeiten muss habe ich das auch so beim Landkreis fürs Elterngeld angegeben. Der Arbeitgeber musste bescheinigen wieviel ich für die Stunden ca. verdienen werde. Für Dezember habe ich ca. 10 Stunden angegeben und für Januar 20 Std. Jetzt hat mein Arbeitgeber mir für diese Zeit einen neuen Arbeitsvertrag zugeschickt für geringfügig entlohnte Arbeitnehmer. Arbeitsbeginn ist der 01.12.2010 - das Arbeitsverhältnis ist befristet und endet am 31.01.2011 ohne dass es insoweit einer Kündigung bedarf. Jetzt frag ich mich können die mir daraus nen Strick drehen dass die nachher sagen ich brauch gar nicht wiederkommen nach der Elternzeit wenns mal schlecht in der Firma aussehen sollte oder können die mir generell nach dem Mutterschutz eher kündigen?? Vielen Dank im voraus für ihre Antwort!!!
Mitglied inaktiv - 04.11.2010, 21:27