Hallo Frau Bader, ich war bis Anfang April in Elternzeit. Seitdem bin ich ohne Einkommen zu Hause. Meine Tochter kommt im September in den KiGa und ich wollte ab Mitte September wieder arbeiten gehen. Vor der Elternzeit war ich voll berufstätig. Nun bin ich wieder schwanger. Ich überlege, ob ich es sich rentiert, sich für 2-3 Mt. vor Geburt überhaupt arbeitslos zu melden. Krankenversicherungs- und rentenversicherungstechnisch gibt es keine Nachteile. Und das Geld, das ich (noch vor der Geburt) bekommen würde, wirkt sich aufs Elterngeld nicht mehr aus, nur in der StE. Verliere ich mein Anspruch auf AL-Geld, wenn ich einfach bis zur Geburt des 2. Kindes einfach ohne Entgelt zu Hause bleibe? Oder beginnt der Anspruch neu mit der Geburt des 2. Kindes? Wenn ich vor der Geburt des 2. Kindes nicht arbeite und mich nicht arbeitslos melde, gelten die 3 Jahre überhaupt als Elternzeit? Denn die Elternzeit meldet man doch beim AG an... Vielen Dank für Ihre Antwort. MfG Anita
von kernfrucht am 29.07.2013, 15:28