Hallo,
ich war in einem befristeten Arbeitsverhältnis schwanger geworden und bekam aufgrund der dort zu verrichtenden Tätigkeiten ein sofortiges Beschäftigungsverbot. Der Arbeitsvertrag ging bis zum 31.12.2012. Mein erster Sohn wurde am 14.02.2012 geboren. Daraufhin habe ich Elterngeld in Anspruch genommen. Ich bin schnell wieder schwanger geworden, mein zweiter Sohn wurde dann am 31.01.2013 geboren. Aufgrund der zeitlichen Nähe zwischen den Geburten schloss nun ein weiteres Jahr Elterngeld direkt an. Da ich ja eh keine Bezüge zu erwarten hatte vom Arbeitsamt habe ich mich bisher nun auch nicht arbeitslos gemeldet.
Wie lange droht mir nun eine Sperre durch die verspätete Meldung? Oder werde ich direkt in Hartz IV geschoben? Ich möchte eigentlich bis die Kleinen beide in den Kindergarten gehen zu Hause bleiben, darf ich trotzdem Arbeitslosengeld beziehen?
Vielen Dank für ihre Antwort.
von
Daeva
am 29.07.2013, 13:41
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Elterngeld?
Hallo,
da Sie ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, bekommen Sie auch kein ArbGeld 1. Ich würde mich trotzdem vorsorglich dort mal melden
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.08.2013
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Elterngeld?
Sperre gar nicht, sofern Du Dich 3 Monate vor Arbeitslosigkeit meldest. Dazu ist ja noch reichlich Zeit.
ALG1 bekommst Du aber nur wenn Du auch arbeiten willst, was Du nicht willst.
Von daher ist der Vater der Kinder für Euch zuständig.
Zuhause bleiben ist nett, muss man sich aber eben auch leisten können.
Wieso sollte bei ALG2 der Staat das bezahlen ?
von
Sternenschnuppe
am 29.07.2013, 14:12
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Elterngeld?
Ich bin schon zu spät dran, mich Arbeitslos zu melden. Mein Vertrag ging doch nur bis Ende 2012. Oder muss man sich nicht arbeitslos melden, wenn man Elterngeld bezieht? Denn wirklich in "Elternzeit" bin ich ja nicht, da ich ja keinen Arbeitsvertrag mehr habe!
von
Daeva
am 29.07.2013, 17:44
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Elterngeld?
Du musst Dich 3 Monate melden, bevor Du von denen was willst.
Da Du ja aber gar nicht arbeiten willst, musst Du Dich auch nicht melden , denn ohne Arbeitswillen und nachweisbarer Kinderbetreuung gibt es auch kein Arbeitslosengeld.
Was ist denn mit dem Vater der 2 Kinder dass Du von H4 ausgehst ?
Betreuungsplätze werden ja meist im Frühjahr zugewiesen für den Sommer dann.
Wenn das steht würde ich mich arbeitslos melden, vorzugsweise vorher selbst Arbeit suchen.
von
Sternenschnuppe
am 29.07.2013, 19:51
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Elterngeld?
Mal blöde Frage: wer bezahlt denn Deine Krankenkasse derzeit?
von
Andrea6
am 29.07.2013, 20:30