Hallo,
ich bekomme anfang Dezember`05 mein Kind. war bis zum beginn des Mutterschutzes (26.10.2005) Arbeitslos gemeldet (01.07.2005-26.10.2005)
Da die Einkommensgrenzen des Erziehungsgeldes eine unverschämtheit sind bekommen wir nur 6 Monate Erziehungsgeld. Kann ich mich nach den 6 Monaten also im Juli`06 wieder Arbeitslos melden ?? (Vor beginn der Arbeitslosigkeit habe ich meine Ausbildung gemacht und ein Jahr nach der Ausbildung gearbeitet.)
Für Ihre Bemühungen im voraus besten Dank.
MFG
Nadine
Mitglied inaktiv - 29.11.2005, 15:18
Antwort auf:
Arbeitslos melden nach Erziehungsurlaub
Hallo,
Sie sagen, wieviele Stunden Sie zur Verfügung stehen u danach richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.12.2005
Antwort auf:
Arbeitslos melden nach Erziehungsurlaub
Hallo,
du kannst Dich arbeitslos melden. ALG1 bekommst Du aber nur, wenn Dein Kind betreut ist.
LG Sibs
Mitglied inaktiv - 29.11.2005, 15:55
Antwort auf:
Arbeitslos melden nach Erziehungsurlaub
Hallo Nadine,
du kannst dich nur arbeitslos melden, wenn du vermittelbar bist.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 30.11.2005, 13:32
Antwort auf:
Arbeitslos melden nach Erziehungsurlaub
Vielen Dank für die Info ! wieviel Std. in der woche muss ich denn zur Verfügung stehen ?
LG Nadine
Mitglied inaktiv - 30.11.2005, 18:07