Hallochen!
Ich war bis Ende Dezember 2001 im Erziehungsurlaub 3 Jahr.Ab Januar gehe
ich wieder arbeiten.Ab Februar beginnt
der neue Mutterschutz.Wenn ich nach einem Jahr Erziehungsurlaub oder 2 Jahren bei meinem Arbeitgeber kündige
und mich arbeistlos melde,nach welcher
Grundlage wird das Arbeitslosengeld
berechnet.Das Gehalt vor dem Erziehungsurlaub vom 1 Kind.Oder die
kurze Zeit vorm 2 Kind.War ja nur 1 Monat zwischen arbeiten.
LG Chalet
Mitglied inaktiv - 10.01.2002, 10:44
Antwort auf:
Arbeitslos melden nach Erziehungsurlaub???
Liebe Chalet,
pauschal nicht zu beantworten.Grds.- zählt der EU bei der Berechnung nicht mit, sondern die Zeiten zwischen/ vor dem EU, die Sie tatsächlich gearbeitet haben.
Entscheidend ist am Ende für die Berechnung, wieviel Zeit Sie dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen. Das AA geht also nicht automatisch wenn den vollen 40 Std aus, sondern fragt an, wieviel Std. Sie arbeiten könnten. Wenn Sie jetzt halbtags arbeiten und arbeitslos würden, würde das AA einen NAchweis + Erklärung verlangen, wieviel Std Sie den, wenn Arbeit da wäre, arbeiten könnten + das Kind versorgt wäre.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2002