Hallo Frau Bader,
ich bin seit Oktober 2001 arbeitslos gemeldet und bekommt Mitte Juli 2002 mein Baby. Muß ich beim Arbeitsamt Erziehungsurlaub beantragen um damit auch Erziehungsgeld zu bekommen oder kann ich mich weiter arbeitslos gemeldet lassen??
Danke schön
Gruß Kerstin
Mitglied inaktiv - 27.05.2002, 20:17
Antwort auf:
Arbeitslos Erziehungsurlaub beantragen?
Liebe Kerstin,
EG bekommt jeder, egal ob Arbeitslos oder nicht.
EU kann man nur nehmen, wenn man einen AG hat. Ansonsten, wenn man nicht arbeiten kann/ will, erhält man keine Leistungen vom Arbeitsamt, da man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.06.2002