Frage: Arbeitsamt - Schwanger

Hallo, ich bin seit diesen Monat arbeitssuchend gemeldet und bin nun schwanger. Muss ich das gleich dem AA mitteilen ? Habe ich dann noch ein Recht auf Arbeitslosengeld? Ich bin ja nicht krank, nur schwanger, könnte also noch arbeiten gehen. Danke für ihre Antwort LG

Mitglied inaktiv - 30.08.2009, 15:37



Antwort auf: Arbeitsamt - Schwanger

Hallo, melden ja, aber da Sie ja weiter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, bekommen Sie auch weiter Leistungen - wenn Sie nach dem Mutterschutz drei Jahre zuhause bleiben wollen, nur bis zum Ende des Mutterschutzes Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2009



Antwort auf: Arbeitsamt - Schwanger

Ja klar hast Du noch ein Recht auf Arbeitslosengeld!

Mitglied inaktiv - 30.08.2009, 15:55



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