Hallo Frau Bader, für die Betreuung meines Kindes habe ich 2 Elternjahre beantragt. Nach dem ersten Jahr und Elterngeldbezug möchte ich wieder arbeiten gehen. Im zweiten Jahr sind ja max 30 Stunden erlaubt und diese möchte ich auch ausschöpfen. Welchen Anspruch habe ich bezüglich der Position und des Gehaltes? Muss der Arbeitgeber mich laut meinem Arbeitsvertrag einsetzen und mir mein Gehalt in Höhe der 30 Stunden zahlen oder kann er mich in jeder beliebigen Position einsetzen. Welche ggf. nicht meinen Qualifikationen entspricht. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. VG Ellen
von Ellen123 am 19.06.2016, 16:16