Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite als Dienstordnungs-Angestellte (gleichzusetzen mit Beamten) im geh. Dienst bei einer Berufsgenossenschaft und befinde mich derzeit in Elternzeit. Nach Wegfall des Elterngeldes möchte ich gern wieder arbeiten, allerdings nicht bei meinem jetzigen Arbeitgeber, der Berufsgenossenschaft, sondern an der Uni, da ich dort nebenbei noch studiere. Ich weiß, dass ich dies bei meinem Arbeitgeber beantragen muss. Was mich interessiert ist, ob ich als Beamtin noch irgendwas beachten muss und wie es sich während des befristeten Arbeitsverhältnis an der der Uni mit meinen Beihilfeansprüchen verhält. Bin ich in der Uni-Tätigkeit auch verpflichtet zur Abgabe der ganzen SV-Leistungen? Denn als Beamtin zahle ich ja lediglich Lohnsteuer und Kirchensteuer. Haben Sie vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 21.02.2012, 17:53