Liebe Frau Bader, ich habe nach der Geburt meiner Tochter am 06.11.04 Elternzeit bis 30.11.06 beantragt. Nun hat es sich ergeben, dass ich ab 01.01.06 für 12 Stunden die Woche bei meinem Arbeitgeber arbeiten kann. Der einzige Haken an der Sache ist, dass im Vertrag steht (den ich noch nicht unterschrieben habe), dass das Arbeitsverhältnis "Teilzeitarbeit in Elternzeit" befristet bis zum 30.11.06 ist. Ich habe natürlich gleich in der Personalabteilung nachgefragt, diese sagten mir, dass man während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten dürfe. Schön und gut, ich habe aber nun Angst, dass ich ab 01.12.06 ohne Arbeit da stehe. Kündigen müssen sie mir dann ja nicht, weil das Arbeitsverhältnis bis 30.11.06 befristet war. Bin ich mit Ende meiner Elternzeit dann ab 01.12.06 automatisch "normale" Teilzeitkraft? Oder soll/kann ich darauf bestehen, dass diese Klausel aus dem Vertrag gestrichen wird? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Sandra
Mitglied inaktiv - 30.11.2005, 13:39