Hallo Frau Bader! Ich möchte gern wissen, ob ich trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (die ich schon abgegeben habe) sozusagen bei vorzeitiger Genesung wieder arbeiten dürfte. Mir gehts dabei vor allem darum, dass ich in diesem Falle versichert bin (Berufsgenossenschaft, Haftpflicht). Wäre das so? Im Netz habe ich das gefunden: "Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes stellt kein Beschäftigungsverbot dar. Sie bedeutet nur, dass der Betreffende berechtigt ist, während der attestierten Dauer der Arbeitsunfähigkeit die Arbeit einzustellen. Er kann also frei entscheiden, ob er trotz Erkrankung arbeiten will." Vielen Dank! LG S
Mitglied inaktiv - 25.10.2010, 09:28