Sehr geehrte Frau Bader, ich komme mal wieder mit meinem selben Anliegen zu Ihnen: Mein AG hat mir trotz vorheriger mündlicher Absprachen abgesagt, dass ich nach der Schutzfrist und während der Elternzeit (EZ) auf Basis eines Mini-Jobs arbeiten kann. Grund:ich könne keine kontinuierliche Betreuung der Projekte gewährleisten. Nun könnte ich ihm doch vorschlagen, dass ich während der EZ bis max. 30h/Woche arbeiten komme. Welche Gründe könnte er nun dagegen haben? Besteht eine Pflicht seinerseits, mich nach der Schutzfrist zu beschäftigen, wenn ich mich arbeitswillig zeige? Wie wäre die Situation, wenn mein Mann zuerst in EZ ginge und ich wieder "normal" arbeiten ginge und ich dann nach einem Jahr EZ beantrage. Kann der AG das verweigern? Wäre ich während des 1.Jahres (während mein Mann in EZ ist) auch vor einer Kündigung geschützt? Vielen Dank für die Beantwortung meiner vielen Fragen. Mit freundlichen Grüßen, Tobitatze
Mitglied inaktiv - 21.11.2005, 11:32