Arbeit+ Elterngeld *bitte lesen& antworten*

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeit+ Elterngeld *bitte lesen& antworten*

Hallo Ich bin noch bis zum 31.05.10 im Erziehungsurlaub und musste dann wieder arbeiten (Vollzeitvertrag 40std und 28km Entfernung eine Strecke, mein Kleiner kommt erst am 01.08.10 im Kindergarten). Wir haben jetz beschlossen, dass wir noch ein Kind bekommen möchten. Meine FRagen: 1. Wenn alles klappt und ich im Juni, Juli`10 mein 2. Kind kriegen würde, wie wird das mit meiner Arbeitsstelle geklärt? Musste ja dann trotzdem noch nen Monat arbeiten gehen.Gibs da ne Regelung ob man noch so weit fahren darf beim 2 Kind.... 2. Was bekomme ich an Elterngeld? Bin ja dann schon 3 Jahre zu Haus, gibs da überhaupt was? Wenn ihr mir helfen könnt danke ich für antworten!!! MFG

Mitglied inaktiv - 24.07.2009, 21:49



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Hallo, Sie müssten ganz normal wieder arbeiten gehen. EG bekommen Sie im Zweifel den Grtundbetrag u evtl. den geschwisterbonus. Rechnen Sie mal bei www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.07.2009



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28km sind keine Strecke.. diese "Überbrückungszeit" müsstest Du wieder arbeiten bis Du in den Mutterschutz gehen könntest. Vielleicht "geht es Dir ja nicht so gut" in der SS und Dein Arzt kann Dich für die kurze Zeit krankschreiben. Elterngeld, so weit ich weiß, bekommst Du dann nur den Sockelbetrag von 300 Euro. Ansonsten würde ich auch mit meinem AG sprechen, wenn es sich wirklich nur um ein paar Wochen "überschneidung" handeln sollte, ob man da nicht was drehen kann. Viel Glück bei dern nächsten Kugelzeit LG Peeka

Mitglied inaktiv - 24.07.2009, 21:55



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Ich bin 40 km für eine Strecke gefahren, 40 Std die Woche inkl. Überstunden, habe 4 Kinder und habe etwas mehr als ein 400 € job verdient.. nur um überhaupt arbeiten gehen zu können nach langer Pause. Frage an dich. Willst du überhaupt wieder arbeiten? 28 km sind keine Entfernungen. Kann bei so einer Einstellung nur mit dem Kopf schütteln Fragt sich was hier Zumutbar ist...

Mitglied inaktiv - 25.07.2009, 20:31



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hallo!! wenn nicht drei monate arbeiten warst nach elternzeit bekommst nur 300 euro. wenn drei monate gearbeitet hast bekommst dann kannst normal elterngeld. gruss

Mitglied inaktiv - 26.07.2009, 09:07



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Was ne Antwort. Wir haben kein 2. Auto und müsste 4x umsteigen.Dann wohin mit meinem Kleinen, wenn er noch nicht im Kindergarten ist? Würde nur Teilzeit arbeiten können und dann noch Steuerklasse 5 find ich jetz nicht so prickelt. Ich war immer arbeiten und werde danach auch wieder arbeiten. Entschuldigung, dass ich es mir erlauben kann, noch nicht arbeiten zu gehen zu müssen. Mein Mann verdient sehr gut und er besteht darauf dass das Kind seine Mama hat. Für die restlichen Antworten vielen Dank! Da hab ich schon mal ein paar Informationen die mir geholfen haben :)

Mitglied inaktiv - 27.07.2009, 08:13



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oder nur zum Teil. Der Sockelbetrag von 300€ steht Dir ohne arbeiten gegangen zu sein zu. Das Elterngeld ist einkommensabhängig und beläuft sich auf 67% des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt. Jedoch maximal 1.800,- €, du musst aber 12 Monate vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben. Sollte dein Einkommen vor der Geburt unter 1000€/ Monat gelegen haben, gilt folgendes: Das Elterngeld kann von 67% auf 100% angehoben werden. Für je 20€, mit dem das Einkommen unter 1000€ lag, steigt das Elterngeld um 1%. Da du aber wahrscheinlich nur ein Monat arbeiten gehen wirst, bekommst du 300€. Die du aber auch über 2 Jahre splitten kannst.

Mitglied inaktiv - 27.07.2009, 12:04



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