hallo an euch alle ich hoffe das mir eventuell jemand von euch helfen kann. ich befinde mich schon seit etwas mehr als einem jahr in den "prozeß" umgangsrecht. habe für meinen anwalt einen beratungsschein bekommen, dies ging auch schon vor gericht und es wurde ein vergleich geschlossen und dannw ar gerichtlich erst mal pause um zu sehen wie sich das ganze verhält. da es aber wieder probleme gibt und ich mit meiner anwaltlichen vertretung ganz und gar nicht mehr zufrieden bin, würde ich gerne wissen wollen, ob ich in der selben sache für einen neuen anwalt nochmal einen beratungsschein beantragen kann und wie da die chancen stehen das dies auch bewilligt wird? darf man den anwalt einfach so wechseln und wie läuft das ab? was muss ich da machen, oder regelt dies dann der neue anwalt??? ich habe halt gehört das man den beratungsschein nur einmalig bekommt. nur bin ich halt mit meinem anwalt gar nicht mehr zufrieden, fühle mich nicht mehr ernst genommen und er geht nur den geringsten weg des widerstandes, d. h. das er so wenig arbeit wie möglich hat. liebe grüße
Mitglied inaktiv - 17.01.2009, 16:58