Frage: Antragsfrist

Ich hatte Sie gefragt, ob mein Mann, der nach langer Krankheit jetzt unsere 16 Monate alte Tochter betreuen will, (ich gehe jetzt seit 1 Monat arbeiten) in den Erziehungsurlaub gehen kann. Er ist vor seiner Krankheit arbeitslos gewesen. Quasi muss er jetzt beim Arbeitsamt den Antrag stellen - oder? Wie lange ist die Frist, die wir beachten müssen?

Mitglied inaktiv - 21.10.2002, 13:35



Antwort auf: Antragsfrist

Liebe Pem, ach so. Er ist arbeitslos gewesen. Nein, dann kann er keinen EU nhemen. Wenn er das Kind betreut und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, setzt das Arbeitslosengeld aus, Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.10.2002



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