Frage: Antrag auf Elternzeit vor Geburt

Hallo Frau Bader, ich trete Mitte nächster Woche meinen Resturlaub an, der dann nahtlos in den Mutterschutz übergeht. Mein Chef möchte, dass ich vor dem Urlaub noch den Antrag auf Elternzeit reinreiche, also somit vor Geburt. Er meint, ich könnte einfach schreiben "... beantrage ich Elternzeit ab Geburt für die Dauer von zwei Jahren", weil ich ja nicht weiß, wann die Geburt sein wird. Muss man schreiben "ab Geburt" oder "nach Ende des Mutterschutzes"? Muss man auch schon irgendwas zum 3. Jahr schreiben oder kann man sich das wirklich aufsparen bis 7 Wochen vor Ende des 2. Jahres? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mitglied inaktiv - 16.01.2011, 21:55



Antwort auf: Antrag auf Elternzeit vor Geburt

Hallo, man kann sich erst einmal für 2 Jahre festlegen u hat dann Anspruch auf das dritte Jahr. Die EZ beginnt mit der Geburt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.01.2011



Antwort auf: Antrag auf Elternzeit vor Geburt

Hallo, also, dass Dein Chef will dass Du die Elternzeit jetzt "schon" mitteilst, kann ich gut verstehen, denn dies musst Du 7 Wochen vor dem Antritt tun. Der Mutterschutz nach der Geburt zählt mit zur Elternzeit. Eine Formulierung wie "ab der Geburt" ist dabei schon gut. Man beantragt die Elternzeit allerdings nicht, sondern man nimmt sie und teilt dies seinem Arbeitgeber mit. Er hat dabei KEIN Mitspracherecht. Eine Ausnahme dafür ist, dass wenn man zuerst nur 1 Jahr beantragt hat, dann kann der Arbeitgeber weiterer Elternzeit zustimmen, muss es aber nicht. Wenn man direkt 2 Jahre nimmt, kann man das 3. Jahr auch ohen Zustimmung des Arbeitgebers nehmen. Die Information darüber muss theoretisch dann wieder 7 Wochen vor Antritt passieren - wenn Du allerdings keine Probleme mit Deinem Arbeitgeber hast, dann würde ich es ihm mitteilen sobald Du Dich entschieden hast. Finde ich einfach fairer, da der AG dann auch besser planen kann. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 16.01.2011, 23:03



Antwort auf: Antrag auf Elternzeit vor Geburt

Danke für Deine Antwort, wir sind ein ganz kleiner Betrieb. Muss ich auch nicht irgendwie unter den Brief eine Unterschriftenzeile mit "einverstanden" oder so machen? Schreib ich dann einfach: "sgdh, hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit ab Geburt" Elternzeit in Anspruch nehme" oder lieber ZUNÄCHST für die Dauer von 2 Jahren wg. des 3. Jahres? Könnte man theoretisch im 2. Jahr Teilzeit arbeiten und im 3. wieder ganz zu Hause bleiben? Muss erst sehen, wie die Betreuungssituation für meine Kleine aussehen wird.

Mitglied inaktiv - 17.01.2011, 06:32



Antwort auf: Antrag auf Elternzeit vor Geburt

hiermit melde ich die Elternzeit direkt nach der Geburt unseres Kindes an. Der voraussichtliche Geburtstermin ist der XXXXX. Den tatsächlichen Geburtstermin teile ich Ihnen nach der Geburt mit. Die Elternzeit möchte ich vorerst bis zum vollendeten 2. Lebensjahr unseres Kindes beantragen (oder lieber "nehmen"?). Geht das so?

Mitglied inaktiv - 17.01.2011, 07:01



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