Sehr geehrte Frau Bader. Ich hab ja einen Antrag gestellt auf additve Einbennung meiner Tochter.Der Kindsvater lehnt ab. Da ich ja nicht weiß wie lange sich das ganze noch hinzieht,ist meine Frage folgende:Meine Tochter ist momentan 4 Jahre alt,wird aber bald 5. Ich hab gelesen das ab dem 5.Lebensjahr die Zustimmung des Kindes erforderlich ist.An anderer Stelle stand wieder das Sofern das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist zusätzlich dessen eigene Erklärung erforderlich, so dass die persönliche Vorsprache auch des Kindes erfolgen muss. Die Erklärung des Kindes bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Ich bin jetzt etwas verwirrt und möchte wissen was auf mich in diesem Fall noch zukommt. Ich muß dazu sagen das meine Tochter eine mentale/geistige Entwicklungsverzögerung hat und ihr Entwicklungsstand nicht dem einer 4 Jährigen entspricht,sie ist in etwa 1 1/2 Jahre zurück.Es gibt auch darüber eine Bescheinigung eines Kinderpsychologen/Kinderarztes wo wir in laufender behandlung sind. Danke und viele Grüße Assunta
Mitglied inaktiv - 02.02.2010, 10:50