Sehr geehrte Frau Bader. Ich habe eine Frage bezüglich einer additven Einbennung.Ich wurde heute per Brief vom Gericht aufgefordert meine Gründe für den Antrag genau festzulegen bzw. daran zu denken den Antrag zurückzuziehen.Da es aus ihrer Sicht keine Begründung für den Antrag gebe.Kindsvater lehnt die additive Einbennung ab. Jetzt ist meine Frage,kann das Gericht den Antrag ablehnen ohne die beteiligten Parteien persönlich angehört zu haben? Gruß Assunta
Mitglied inaktiv - 23.01.2010, 18:01