Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe eine Frage bezüglich des Erziehungsurlaubes. Kann ich die Elternzeit zunächst für 2 Jahre beantragen um mir die Option offen zu halten auf ein drittes Jahr zu verlängern? Falls ja, wann muss ich die Verlängerung für´s dritte/gleich darauffolgende Jahr beantragen - wieder 7 Wochen vor Ablauf der 2-Jahres-Elternzeit-Frist? Oder gelten da andere Regeln?
Vielen Dank im voraus für ihre Hilfe/Antwort.
Mfg.
hexeabc
Mitglied inaktiv - 11.10.2008, 07:24
Antwort auf:
Antrag & Dauer Erziehungslaub
Hallo,
alles JA
Liebe Grùsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.10.2008
Antwort auf:
Antrag & Dauer Erziehungslaub
Abgesehen davon, daß sie Suchfunktion Dich PRIMA weiterbringen würde:
Du gibt keinen Antrag ab sondern teilst die EZ mit!
Teile mit, daß Du bis zum 2. Geb des Kindes, also bis zum datum xx.xx.xxxx EZ nimmst.
Und genau: spätestens 7 Wochen vorher (besser etwas früher) muß der AG wissen, wenn Du direkt verlängern willst.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 11.10.2008, 12:16