Liebe Frau Bader, mein Mann und ich teilen uns die Elternzeit und arbeiten beide während der Elternzeit in Teilzeit (16 bzw. 24 Stunden) an unserem "alten" Arbeitsplatz vor Antritt der Elternzeit (direkt nach Mutterschutz). Haben wir nach Ablauf der Elternzeit somit einen Anspruch auf unseren alten Arbeitsplatz oder nur Anspruch (wie bei der normalen Elternzeit ohne Tätigkeit während dieser) auf einen adäquaten Arbeitsplatz im Unternehmen? Vielen Dank im voraus! Heidi