Hallo
Ich arbeite als freiberufliche Tagesmutter bin aber nicht selbstständig.
Desweiteren bin ich bei meinem Mann Familienversichert. Bekomme im März05 mein zweites kind, habe einen Sohn 4Jahr. Nach der Elternzeit meines Sohnes war ich Arbeitslos gemeldet.
Seit einem Jahr arbeite ich nun als Tagesmutter und verdiene im Monat 210Euro.
Nun meine Frage habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld und wie sieht das mit Erziehungsgeld aus?
Vielen Dank im Vorraus!
LG Sandra
Mitglied inaktiv - 01.09.2004, 13:09
Antwort auf:
Anspruch auf Mutterschutz-bzw. Erziehungsgeld??
Hallo,
verstehe ich nicht. Freiberuflich heißt selbständig! MG erhalten Sie nur, wenn Sie selber pflichtversichert sind u einen Arbeitgeber haben.
Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Oder http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/sozialhilfe_berechnung.asp
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.09.2004
Antwort auf:
Anspruch auf Mutterschutz-bzw. Erziehungsgeld??
Sorry habe vergessen zu erwähnen das ich mich beim Arbeitsamt abgemeldet habe, als ich die tätigkeit als Tagesmutter begonnen habe.
LG Sandra
Mitglied inaktiv - 01.09.2004, 13:13