Hallo Frau Bader!
Zur Zeit bin ich innerhalb des Erziehungsurlaubs (Sohn geb. 02/00)bei meinem Arbeitgeber 15 Std/Woche beschäftigt. Darüber gibt es einen gesonderten Arbeitsvertrag und ich arbeite auf Steuerkarte. Erziehungsgeld erhalte ich seit dem 7. Monat nicht mehr.Jetzt bin ich wieder schwanger (ET 03/02). Besteht nun wieder ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Und wie ist das jetzt mit dem Erziehungsgeld? Woher bekomme ich genaue Infos, z.B. wie hoch die Einkommensgrenzen, etc. sind?
Danke
Mitglied inaktiv - 27.09.2001, 15:24
Antwort auf:
Anspruch auf Mutterschaftsgeld
Hallo an Alle,
also: an welcher Stelle habe ich gesagt, dass es kein MG gibt?
Es gibt im EU keinen Zuschlag vom AG auf das MG, sondern eben nur die höchstens DM 25.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.09.2001
Antwort auf:
Anspruch auf Mutterschaftsgeld
Hallo Christine!
Ich habe neulich auch diese Frage gestellt und folgende Antwort bekommen:
Man hat keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld im EU. Meine Freundin hat allerdings das Geld bekommen obwohl auch sie, wie ich und Du, im EU ist. Also war die Antwort von Frau Bader hier nicht richtig. Oder was meinst Du?
Magda
Mitglied inaktiv - 27.09.2001, 21:56
Antwort auf:
Anspruch auf Mutterschaftsgeld
Hallo Ihr zwei,
wegen dieser Frage habe ich neulich erst bei meiner Krankenkasse angerufen und der Sachbearbeiter sagte mir, daß ich Anspruch auf die DM 25,- / Tag hätte.
Der "alte" EU endet praktisch mit Beginn der neuen Schutzfrist. Sechst Wochen vor und acht Wochen nach dem ET befindet man sich im Mutterschutz und danach beginnt der "neue" EU.
Maja
Mitglied inaktiv - 27.09.2001, 22:08
Antwort auf:
Anspruch auf Mutterschaftsgeld
dds
Mitglied inaktiv - 27.09.2001, 22:19