Anspruch auf Kindergartenplatz in NRW?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Kindergartenplatz in NRW?

Hallo Frau Bader, Meine Zwillinge werden Ende des Jahres 3 Jahre alt. Kurz nach er Geburt habe ich sie in drei Kindergärten angemeldet. Es besteht aber keine Aussicht auf einen Platz. Alle drei sind überfüllt. Auch in anderen Ortsteilen sieht es nicht besser aus wie man mir bestätigte. Habe ich denn einen Anspruch auf einen Platz? Wohne in NRW. Sonst ist meine Arbeitsstelle ja weg. Die Alternative wäre noch meine Erziehungszeit zu verlängern (ist ja bei Zwillingen möglich, habe aber mit meinem Arbeitgeber noch nicht darüber gesprochen). Gruß MartinaB

Mitglied inaktiv - 22.03.2005, 11:51



Antwort auf: Anspruch auf Kindergartenplatz in NRW?

Hallo, ein Anspruch besteht. Bitte erkundigen Sie sich bei der Stadtverwaltung! NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2005



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