Guten Morgen Frau Bader,
ich bin in der 20. SSW mit Zwillingen. Da ich eine Gebährmutterhalsverkürzung und frühzeite Wehen habe muss ich bis auf unbestimmte Zeit liegen und darf auch nicht arbeiten. Wir haben allerdings ein sehr grosses Haus und ich keinerlei Hilfe. (Mann beruflich stark eingespannt, Mutter selbst berufstätig, Schwiegermutter schafft Ihren Haushalt nicht geschweige denn meinen.)
Mein Frage wäre: steht mir eine Haushaltshilfe zu???
PS: Kinder haben wir noch keine
lG und vorab vielen Dank
Schnubbi77
Mitglied inaktiv - 13.02.2010, 09:16
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Anspruch auf Haushaltshilfe???
Hallo
Nur wenn Kinder unter 12 im Haus sind.
Lass den Haushalt Haushalt sein, oder der Mann muss mal mehr ran.
Mitglied inaktiv - 14.02.2010, 10:25
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Anspruch auf Haushaltshilfe???
Das trifft nicht zu: auch Schwangere haben in begründeten Fällen Anspruch auf Haushaltshilfe (§ 199 RVO), selbst wenn keine anderen Kinder im Haushalt leben.
Wenn der Arzt also strikte Bettruhe verschrieben und von einer Krankenhauseinweisung abgesehen hat kann die Haushaltshilfe verordnet werden.
Mitglied inaktiv - 14.02.2010, 11:33
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Anspruch auf Haushaltshilfe???
Las sich hier anders ?
http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=69828
Naja, Frau Bader wird sicher noch antworten :-)
Mitglied inaktiv - 14.02.2010, 11:37
Antwort auf:
Anspruch auf Haushaltshilfe???
Liest sich aber so:
Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung
Rechtsgrundlage für diese Leistung ist § 199 RVO(Reichsversicherungsordnung). Die Leistung wird gewährt, wenn die Weiterführung des Haushalts wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht möglich ist und niemand sonst im Haushalt diesen weiterführen kann. Im Gegensatz zur Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ist es in diesen Fällen nicht Voraussetzung, dass ein weiteres Kind im Haushalt lebt. Das Gesetz fordert nur, dass die versicherte Frau einen Haushalt hat und diesen auch selbst geführt hat. Außerdem muss die Schwangerschaft bzw. die Entbindung die Leistungsursache sein, bei anderen ursächlichen Erkrankungen erhalten auch Schwangere und Mütter Leistungen nach dem SGB V. Da die Schwangerschaft an sich nur in Ausnahmefällen ursächlich ist (z. B. bei ärztlich verordneter Bettruhe), ist der häufigere Leistungsfall die Entbindung.
Mitglied inaktiv - 14.02.2010, 11:44
Antwort auf:
Anspruch auf Haushaltshilfe???
Wieder was dazu gelernt :-)
Wir haben das Kind im Haushalt, aber gut zu wissen für Bekannte und Freunde.
Danke.
Mitglied inaktiv - 14.02.2010, 12:16