Hallo,
ich habe EZ für drei Jahre beantragt. Mein Sohn ist jetzt 16 Monate und ich würde gern wieder ein bis zwei Tage in der Woche zurück in den Job, aber mein AG hat keine Verwendung für mich. Habe nun gehört, der AG wäre verpflichtet, mir trotz EZ ein Angebot zu machen, wenn ich Teilzeit arbeiten möchte. Stimmt das?
Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.
Viele Grüße, Tiggeline
Mitglied inaktiv - 23.09.2004, 12:47
Antwort auf:
Anspruch auf Arbeiten während Elternzeit
Hallo,
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2004