Frage: Angst begründet?

Hallo Frau Bader , hatte im Mai ne Ausschabung in der neunten Woche und bin jetzt wieder schwanger ,wieder 9.Woche ! Hab etwas Angst es meinem Arbeitgeber mitzuteilen ,was ist wenn wieder was passiert ? Bin seit sieben Jahren in der Firma ,41 Jahre alt und hab Angst ! Wenn zweimal hintereinander was schief gehn sollte ,besteht die Angst danach gemobbt zu werden ! Ist lang und wirr ich weiss ,hoff aber Sie können mich etwas beruhigen ! DANKE

Mitglied inaktiv - 11.12.2007, 13:44



Antwort auf: Angst begründet?

Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.12.2007



Antwort auf: Angst begründet?

Danke für Ihre schnelle Antwort ! Wart den 17.12. noch ab( Frauenarzttemin) und geb meinem Arbeitgeber danach bescheid !

Mitglied inaktiv - 11.12.2007, 14:26



Antwort auf: Angst begründet?

Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.12.2007



Antwort auf: Angst begründet?

Hallo, im Zweifel lieber bis über die 12. Woche hinaus abwarten... Viel Glück, Nicola Bader

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.12.2007



Antwort auf: Angst begründet?

Danke,aber was soll ich jetzt tun ? Sagen oder abwarten ??????????

Mitglied inaktiv - 11.12.2007, 14:34



Antwort auf: Angst begründet?

Hallo, abwarten. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.12.2007



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