Guten Tag,
ich habe gehört, dass im Falle eines Todesfalles eines Elternteils für die minderjährigen Kinder ein Vormund durch das Vormundschaftsgericht gestellt wird.
Kann man dies umgehen, indem man schriftlich festhält, dass der überlebende Elternteil der Vormund für die Kinder sein soll?
Ist Vormundschaft das gleiche wie Sorgerecht?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
kleine
Mitglied inaktiv - 23.10.2008, 10:23
Antwort auf:
Anerkennung schriftlicher Vormundschaftserklärung vor dem Gericht
Hallo,
Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.10.2008
Antwort auf:
Anerkennung schriftlicher Vormundschaftserklärung vor dem Gericht
Hallo,
Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.10.2008