Guten Abend Frau Bader,
ich habe das alleinige Sorgerecht erhalten und würde jetzt gerne wissen, was mit meinen Kindern geschieht, wenn ich tod bin.
Kann ich testamentarisch festlegen, dass die Kinder (3 J.) dann zu meinen Eltern kommen sollen, weil mein Ex-Mann sich nie weiter um seine Kinder gekümmert hat und sie gar keinen Bezug zu ihm haben?
Bei meinen Eltern haben sie bis jetzt sowas wie ein zweites Zuhause und lieben sie sehr. Mein Mann würde sie nur nehmen, weil es eben so sein muss.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort,
HappyFace :-)
Mitglied inaktiv - 25.05.2006, 20:32
Antwort auf:
alleiniges Sorgerecht - was geschieht bei Tod?
Hallo,
Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.
Gruß,
Nb
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.05.2006