Guten Tag Frau Bader, mir wurde im August das alleinige Sorgerecht für meine Kinder zugesprochen, allerdings steht im Schreiben des Familiengerichts: "Die elterliche Sorge für die Kinder ..., beide geboren ..., wird für die Dauer des Getrenntlebens der Parteien auf die Antragstellerin zur alleinigen Ausübung übertragen." Wir leben seit März in Scheidung. Bedeutet das nun, das ich nur für das Scheidungsjahr das alleinige Sorgerecht erhalten habe, oder habe ich es auch danach? Eigentlich hatten mein Noch-Mann und ich schriftlich abgemacht, dass ich es für immer erhalten soll. Das Schreiben haben auch Anwalt, Jugendamt und Familiengericht erhalten. Darum verstehe ich den Satz irgendwie nicht. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. HappyFace
Mitglied inaktiv - 15.12.2006, 10:45