sehr geehrte Frau Bader,
und zwar mein Kind wurde am 02.12.14 geboren er ist jetzt 1 Jahr und 2 Monate alt ich bekomme bis ende Februar noch Elterngeld und dann bekomme ich Landeserziehungsgeld wie lange kann ich das beantragen? nur 6 Monate oder? und was bekomme ich noch an Leistungen ich bin alleinerziehend, 23 Jahre und kenne mich langsam mit den Anträgen nicht mehr aus :/ ich muss ja noch irgendwas beantragen können außer Landeserziehungsgeld schließlich sind das 300 Euro weniger was ich zum leben habe.
würde mich sehr freuen wenn Sie mir zurück schreiben
mit freundlichen Grüßen
Nadine
von
Nadl0212
am 01.02.2016, 08:04
Antwort auf:
Alleinerziehend und kenne mich nicht mehr aus wegen den Anträgen!
Hallo,
bezüglich des Erziehungsgeldes kommt es auf das Bundesland an.
Ansonsten müssen Sie soziale Leistungen wie Hartz IV beantragen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.02.2016
Antwort auf:
Alleinerziehend und kenne mich nicht mehr aus wegen den Anträgen!
Du könntest auch als Alleinerziehende wenigstens halbtags oder geringfügig arbeiten? Dein Kind hat ja Anspruch auf Betreuung. Dann kannst Du locker 300 EUR zuverdienen, die Dir fehlen.
Ansonsten Hartz IV, Wohnzuschlag, Unterhalt des Vaters (für das Kind UND Dich)? ALG I, wenn das Kind betreut ist (falls Du arbeitslos und nicht in EZ bist).
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 01.02.2016, 08:55