Sehr geehrte Frau Bader, ich bin eine alleinerziehende Mutter von drei Kindern, die leider keinen Unterhalt von ihrem Exmann (arbeitslos) erhält und soll nun einen Ein-Euro-Job annehmen (15 Stunden die Woche), der sich leider gar nicht mit den Betreuungszeiten für meine Kinder verträgt. Ich arbeite aber schon seit zwei Jahren als Putzfrau in einem kleinen Betrieb (selbstverständlich legal und angemeldet, von dem Geld bleibt mir deshalb auch kaum etwas übrig), diesen Job müßte ich dann aufgeben. Das fände ich sehr schade, weil die Arbeitszeiten dort viel besser für meine Kinder sind. Mein Chef hat mir jetzt vorgeschlagen, meine Putzstelle als Ein-Euro-Job anerkennen zu lassen. Ich sollte dann eben 15 Stunden in der Woche bei ihm putzen, würde dafür einen Euro die Stunde bekommen, und das restliche Geld sollte dann eben das Amt bekommen. So wäre allen geholfen: ich hätte einen Ein-Euro-Job (gut für den Staat), ich hätte den Job, der bei mir zeitlich kein Problem ist (also gut für mich und die Kinder) und er würde seine Angestellte behalten (gut für ihn). Meine Frage: Wäre das überhaupt möglich - und wo müßte ich das ganze abklären (Arbeitsamt, Sozialamt oder Berufsförderungswerk)? Ich habe nämlich die Hoffnung, in dem kleinen Geschäft hinterher einen Vollzeitjob als Verkäuferin zu bekommen (als Alleinerziehende über 50 macht mir das Arbeitsamt schon lange keine Hoffnung mehr). Kann man also einen "normalen" Nebenjob in einen Ein-Euro-Job umwandeln? Vielen Dank für jeden Rat, Heidrun
Mitglied inaktiv - 19.04.2005, 14:09