sehr geehrte fr.bader,
ich habe jetzt schon so lange im inet herumgesucht und nichts gefunden. jetzt hoffe ich einfach mal auf ihre antwort.
ich bin grundschullehrerin ohne anstellung seit sept. 2010. habe bis dahin als angestellte lehrkraft in vollzeit gearbeitet. (ca. 1800euro pro monat)
seit september 2010 beziehe ich alg 1. (1186Euro pro Monat)
im juni 2011 bekommen wir unseren nachwuchs.
wie berechnet sich nun das elterngeld? bekommen wir nur den mindestsatz von 300 euro oder wird auch mein verdienst als lehrkraft mitverrechnet.
vielen dank für ihre antwort.
mit freundlichen grüßen
Mitglied inaktiv - 03.01.2011, 16:32
Antwort auf:
alg 1 und elterngeld
Hallo,
es wird der Durchschnitt der letzten 12 Mo. genommen. Die Monate vom bezug von ArbGeld I zählen als 0
Rechnen Sie doch mal bei www.bmfsfj.de/Elterngeld
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2011
Antwort auf:
alg 1 und elterngeld
Es kommt darauf an, was du in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt (bzw vor dem Mutterschutz als Nichtbeamtin) bekommen hast.
Also zwischen April 2011 und Mai 2010.
Mai 2010 bis Aug 2010 = 4 x Lohn
+ Sep 2010 bis Apr 2011 = 8 x 0 Euro (weil Arbeitslosengeld)
alles geteilt durch 12.
Da dürfte nur der Mindestsatz von 300 Euro rauskommen...
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 03.01.2011, 22:32