sehr geehrte frau bader, ich war jetzt knapp 2 monate aufgrund einer nervenentzündung krank und mußte daheim bleiben. während meiner krankheit schrieb mein arbeitgeber eine änderungskündigung. d.h ich sollte zu geringeren konditionen mehr stunden arbeit absolvieren. nehme ich diese änderungskündigung nicht an, werde ich zum ende des monats (wäre demnach der 31.08 gewesen) gekündigt. ich hab mich nicht angesprochen gefühlt, weil ich einen unbefristeten arbeitsvertrag habe. vor 3 wochen erfuhr ich dann also, daß ich schwanger bin, und wollte heut meinen arbeitgeber davon kenntnis setzen. nun wollte ich am montag gern wieder meine arbeit aufnehmen, allerdings sagt mein arbeitgeber, daß die kündigung zum 31.08 rechtskräftig sei. gilt mein recht, die kündigung "rückgängig" zu machen, in dem ich den arbeitgeber innerhalb von 14 tagen nach ausspruch der kündigung von meiner schwangerschaft in kenntnis setze oder ab datum?
Mitglied inaktiv - 10.09.2002, 14:09