Hallo, ich habe wärend meiner Elternzeit mein Gewerbe weiter betrieben, und da die Elternzeit bald ausläuft einmal grob überschlagen . das Fazit ist das ich noch ca 2000 Euro neben Unkostendeckung über habe. Nun ist es so das ich für mein Gewerbe einen Laptop gekauft (rein gewerbliche Nutzung) und auch einen gebrauchten Kleintransporter (ebenfalls zu gewerblichen Nutzung). Die Käufe wären natürlich auch ausserhalb der Elternzeit notwendig gewesen. Die Frage nun es sind ja Ausgaben die dem Abflussprinzip zugrunde fallen (Kleingewerbe wärend der Elternzeit sagte man mir zählt nur was zufliesst und abfliesst in dieser zeit) kann ich die gezahlten Beträge in der Elternzeit voll abziehen oder wie bei der Steuer nur anteillig abschreiben ? Wäre um eine Antwort dankbar Mellimel
von Mellimel75 am 16.02.2014, 22:26