Hallo Frau Bader, ich bekomme Elterngeld noch bis 6.12.2018. Nun hab ich zwei Fragen: 1. Wenn ich ab 7.12.2018 wieder Rechnungen ausstelle und diese noch im Dezember 2018 gezahlt werden, wirkt sich das auf mein Elterngeld aus? Also muss ich dann etwas nachzahlen? 2. Wenn ich ab dem 7.12.2018 nicht arbeiten gehe sondern zu Hause bleibe, wie werden die Verdienste vom Dezember 2018 dann abgerechnet? Brauche ich eine eigene Versicherung? Oder geht das über die Versicherung meines Mannes? Vielen Dank für Ihre Antwort. Schöne Grüße
Mitglied inaktiv - 13.04.2018, 22:12