Frage: Ablehnung Überstunden

Hallo Frau Bader, ich arbeite seit einigen Jahren halbtags als Angestellte im öffentlichen Dienst mit 50 % Arbeitszeit. Meine Arbeitszeit ist auf 5 Tage pro Woche vormittags verteilt (Regelarbeitszeit 7:30-11:30). Meine Tochter ist 6 Jahre und bis 12:00 im KiGa betreut, mein Sohn ist 9 und in der Grundschule. Vor einigen Monaten habe ich einen neuen Chef bekommen, der Druck auf mich ausübt, Nachmittags Überstunden zu machen. (z.B. Teilnahme an Tagungen etc). Ich habe dies bisher teilweise gemacht (mein Mann muss sich dann extra Urlaub nehmen, teilweise habe ich auch mit der Begründung abgelehnt, dass ich dann keine Kinderbetreuung habe, was ja auch der Fall ist. Dann versucht mein Chef jedesmal, mich moralisch unter Druck zu setzen. Was sind meine Rechte? Kann ich Überstunden nachmittags ablehnen, wenn ich keine Kinderbetreuung habe? Mein Mann kann sich nicht beliebig Urlaub nehmen, nur weil ich Nachmittags an Tagungen und Besprechungen teilnehmen soll. Was kann ich machen? Mit freundlichen Grüßen Heike

Mitglied inaktiv - 01.12.2005, 12:05



Antwort auf: Ablehnung Überstunden

Hallo, Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich nur dann verpflichtet Überstunden zu machen, wenn dieses zuvor mit dem Arbeitgeber vereinbart worden ist. Ausnahmsweise muss der Arbeitnehmer aber auch bei Fehlen einer solchen Vereinbarung Überstunden leisten. Diese Pflicht besteht, wenn die Überstunden im Interesse des Betriebes dringend erforderlich sind. Außerdem dürfen die Interessen des Arbeitnehmers den Überstunden nicht entgegenstehen. So braucht der Arbeitnehmer beispielsweise keine Überstunden zu leisten, wenn dadurch seine Gesundheit beeinträchtigt würde. Der Arbeitgeber muss Überstunden gesondert vergüten, wenn der Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen dieses vorsehen. Voraussetzung für eine Bezahlung von Überstunden ist, dass diese vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest geduldet worden sind. Der Arbeitgeber braucht die Überstunden nicht ausdrücklich anzuordnen. Es reicht z. B. aus, wenn er dem Arbeitnehmer eine bestimmte Arbeit zuweist und diese Arbeit nur erledigt werden kann, wenn der Arbeitnehmer seine sonst übliche Arbeitszeit überschreitet. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.12.2005



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Falsche Bezeichnung der Überstunden in der Gehaltsabrechnung, Ablehnung rechtens

Hallo Frau Bader, die von mir geleisteten und vom Arbeitgeber ausgezahlten Überstunden wurden bei der Ermittlung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. ein von mir eingereichter Widerspruch wurde mit der Begründung zurück gewiesen, dass es ich bei den gezahlten Beträgen laut Verdienstabrechnung um Einnahmen handelt, die im Lohnsteuerabzugsverfa...


Ablehnung Teilzeit

Sehr geehrte Frau Bader, mein AG hat mir die Teilzeit in Elternzeit abgelehnt. Bis wann kann ich spätestens Klage beim Arbeitsgericht einreichen? VG Ramona


Elternzeit Ablehnung Frist

Guten Tag Frau Bader, ich habe vor 7 Wochen einen Antrag auf Elternzeit gestellt. Der Elternzeitbeginn soll in 4 Monaten sein. Es handelt sich um den dritten EZ Abschnitt und er liegt zwischen dem 3-8 Lebensjahr Daher könnte er theoretisch vom Arbeitgeber aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Bisher habe ich noch keine Bestätigung vom Arbe...


Überstunden EGPlus

Wenn ich mir Überstunden auszahlen lasse, wird dies auf mein EGPlus angerechnet und abgezogen?


Elternzeit/geld mit Urlaub/Überstunden bei auslaufendem Arbeitsvertrag

Liebe Frau Bader, Zur Situation: Wir erwarten Anfang September unser erstes KInd. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende Januar 2024 aus, eine Verlängerung plant der Arbeitgeber leider nicht. Ich habe zusammengerechnet noch genau einen Monat Überstunden und Urlaub. Mein Freund und ich planen die Elternzeit bzw. das Elterngeld aufzuteilen....


Bekomme ich meine leisteten Stunden als Überstunden angerechnet?

Hallo, kurz nach dem ich schwanger wurde, bekam ich das Arbeitsverbot. Bei der Aufregung habe ich es nicht realisiert und weiter zur Arbeit gekommen. In den nächsten 4,5 Monaten habe ich Urlaub genommen und war mal krankgeschrieben. Danach habe ich wieder mal die Ärztin besucht. Dann hat es sich herausgestellt, das ich die ganze Zeit Arbeitsverb...


Überstunden Auszahlung während meiner Elternzeit

Hallo Frau Bader Ich habe eine Problem und zwar ich bin derzeit in Elternzeit und wollte nun meine Überstunden auszahlen lassen die ich noch habe wir reden hier von 89,5h plus 7 Tage Urlaub. Nun habe ich ein Schreiben erhalten das ich derzeit nicht arbeite das AV ruht und somit keine Überstunden ausgezahlt werden können. Mein AG möchte das ich me...


Ablehnung teilzeit in elternzeit 9

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...